Um ein Testament zu machen muss man nicht unbedingt zum Notar gehen. Viele versuchen, alleine ein Testament zu erstellen, denn der Gesetzgeber erlaubt ja, dass man es handschriftlich alleine schreibt. Nur das „wie“ ist nicht ganz so einfach. Am besten wird es klar formuliert, denn dann kann schnell ein Erbschein beantragt und das Erbe aufgeteilt werden. Ein Testament muss im Prinzip jeder für sich erstellen. Eine Ausnahme bildet das Berliner Testament, auch Ehegattentestament genannt. Bereits bei der Erstellung des Testamentes kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht behilflich sein, denn wenn Sie hier Fehler machen, kann sich die Abwicklung der Erbschaft in die Länge ziehen
Brauche ich unbedingt ein Testament, damit das Erbe geregelt ist?
Nein. Das Gesetz regelt dann ausführlich, wer erbt (§§ 1922 ff. Bürgerliches Gesetzbuch). Die Erben werden vom Gesetz in verschiedene “Ordnungen” eingeteilt. Erben “erster Ordnung” sind zum Beispiel die “Abkömmlinge” des Verstorbenen, also die Kinder. Deswegen ist es ein Missverständnis zu glauben, ein Ehepartner erbe automatisch alles, wenn der andere verstirbt. Man hat aber die Möglichkeit, durch ein Testament von den gesetzlichen Regeln abzuweichen, und frei zu bestimmen, wer die Erben sein sollen. Diese so genannte “Testierfreiheit” ist sogar im Grundgesetz (Artikel 14) geregelt.
Kann ich mein Testament selbst schreiben oder muss ich zum Notar?
Beides ist möglich. Man kann das Testament selbst verfassen, dann muss es vor allem handschriftlich und unterschrieben sein, am besten mit Datum. Oder man geht zum Notar. Der Notar berät, verfasst und beurkundet das Testament am Ende. Gerade wenn größere Werte oder Immobilien zu vererben sind, kann eine solche Beratung sinnvoll sein.
Was ist der Unterschied zwischen ``Erbe`` und einem ``Vermächtnis``?
“Ich vermache meine Weinsammlung meinem besten Freund Klaus.” – Sätze wie diese sind sicher gut gemeint. Allerdings können sie zu großen Missverständnissen führen. Denn erst einmal muss klar geregelt sein, wer überhaupt Erbe ist. Ein Erbe tritt komplett in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, er übernimmt nicht nur einzelne Gegenstände. Mit einem “Vermächtnis” kann man dann zusätzlich regeln, dass bestimmte Personen bestimmte Dinge erhalten. Eine sichere Variante lautet also zum Beispiel: Erben sollen meine drei Kinder x, y und z sein. Die Weinsammlung vermache ich meinem besten Freund Klaus.
Kann ich zum Beispiel meine Kinder komplett ``enterben``?
Nein. Für bestimmte nahe Verwandte ist geregelt, dass sie den so genannten „Pflichtteil“ bekommen müssen. Die Höhe entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn zum Beispiel ein Kind normalerweise laut Gesetz zu einem Viertel erben würde, wäre sein Pflichtteil ein Achtel. Das Kind kann diesen Anteil dann von dem per Testament festgelegten Erben verlangen.