Über mich
Ich bin 1960 in Bremen geboren und dann nach Hessen übergesiedelt. Hier habe ich in Hanau mein Abitur absolviert und dann in Frankfurt an der Johann Wolfgang Goethe-Universität von 1979 bis 1985 studiert. Im Anschluss daran habe ich die Referendarzeit in Hanau durchlaufen und wurde im Dezember 1989 als Anwältin zugelassen. In beiden Ausbildungsstufen habe ich mich schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht beschäftigt. Bereits während der Referendarzeit habe ich eine Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei ausgeübt, bei der ich neben dem Familienrecht Einblick in wirtschaftsrechtliche und strafrechtliche Themen bekam. Dieses über den Tellerrand schauen hat mir umfassend Einblick in andere Bereiche des Zivilrechts gegeben und die Erkenntnis gebracht, dass dieser „weite“ Blick der Vorteil ist, den ich an meine Mandanten weitergeben kann. In den fast 30 Jahren Berufstätigkeit habe ich viele Entwicklungen des Familienrechts in der Praxis erlebt. Es scheint fast so, als ob die Rechtsprechung im Familienrecht einem großen Pendel gleicht, welches sehr weit ausschwingt. Zu Beginn meiner Tätigkeit war es beispielsweise für Männer sehr schwer, Umgang mit den Kindern zu bekommen, wenn die Frau sich gesperrt hat. Gleichzeitig konnten Frauen leicht das alleinige Sorgerecht beantragen.
Mittlerweile sind solche Lösungen wie das Wechselmodell, bei dem die Kinder abwechseln bei den Eltern wohnen, selbstverständlich. In den 90er Jahren hatte ich zum ersten Mal in amerikanischen Scheidungen damit Berührung, und die Gerichte sperrten sich solchen Lösungen vollkommen. Da aber nicht nur alles Neue der Stein der Weisen ist, hilft es manchmal auch, in den Erfahrungsschatz ganz nach hinten zu greifen, um im Einzelfall einen guten Lösungsansatz zu finden.
Im Laufe der Jahre habe ich auch viele internationale Scheidungsverfahren durchgeführt, dann Kindesrückführungen nach dem Haager Übereinkommen. Dadurch habe ich einen Einblick in verschiedene Mentalitäten bekommen und den Umgang mit dem Stressfaktor Scheidung in verschiedenen Nationen.
Zusammen mit dem Familienrecht, der Trennung und der Scheidung kommen oft mietrechtliche, arbeitsrechtliche oder erbrechtliche Themen auf. Der große Rundumblick erlaubt, hier fächerübergreifende Expertise, die meine Mandanten nutzen können.
Zudem arbeite ich eng mit meiner Kollegin Frau Staechelin zusammen, mehr Informationen zu Frau Staechelin finden Sie hier.