Verlassen Sie sich auf mein Know-How!
Für eine Scheidung brauchen Sie auf jeden Fall einen Anwalt, egal ob es Streit gibt oder nicht, denn in Deutschland herrscht Anwaltszwang vor den Familiengerichten. Wenn also ganz wenig zu tun ist, dann stellt der Scheidungsanwalt nur den Scheidungsantrag und innerhalb weniger Monate ist das Verfahren abgeschlossen. In vielen Fällen geht es aber um mehr. Im Scheidungsverfahren wird eine Vermögensaufteilung mit der Scheidung vorgenommen, der so genannte Zugewinnausgleich. Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt, die die Ehegatten während der Ehe erworben haben, ausgenommen Schenkungen und Erbschaften. Die Werte sind leicht zu bestimmen, soweit es sich um Bankkonten handelt. Soll allerdings mit der Scheidung das Haus aufgeteilt werden ist dies etwas aufwändiger, weil zunächst einmal der Wert festgestellt werden muss. Das gleiche gilt für Antiquitäten, wertvolle Bilder, Schmuck, Münzen und sonstige Wertgegenstände. Hier hilft Ihnen der Scheidungsanwalt bereits außergerichtlich bei der Feststellung der Werte und der Berechnung des Zugewinnausgleichs.